Energieausweis
Bis 01.10.2008 konnten Sie noch frei zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis wählen. Danach gelten untenstehende Regelungen. Sichern Sie sich jetzt einen Energieausweis und machen Sie Ihre Immobilie fit!
Wählen Sie hier den richtigen Ausweis
Gebäude ab 5 Wohnungen
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Baujahr bis 1965 |
Ausweispflicht ab 01.07.2008 - Bedarfs- oder Verbrauchsausweis |
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Baujahr ab 1966 |
Ausweispflicht ab 01.01.2009 - Bedarfs- oder Verbrauchsausweis |
Ihr verbrauchsorientierter Ausweis
Gebäude bis 4 Wohnungen
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Baujahr bis 1965 |
seit 01.07.2008 Bedarfs- oder Verbrauchsausweis |
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Baujahr bis 1965 |
ab 01.10.2008 Bedarfsausweis |
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Baujahr bis 1966-77 |
bis 01.10.2008 Bedarfs- oder Verbrauchsausweis |
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Baujahr bis 1965-77 |
ab 01.10.2008 Bedarfsausweis |
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Baujahr bis 1965-77 |
ab 01.01.2009 Ausweispflicht |
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Baujahr ab 1978 |
ab 01.01.2009 Bedarfs- oder Verbrauchsausweis |
Ihr bedarfsorientierter Ausweis
Bei Errichtung, Änderung oder Erweiterung von Gebäuden ist nach der
Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) ein Energiebedarfsausweis auszustellen
Besitzer von bis 1965 errichteten Gebäuden müssen potenziellen Käufern/Mietern ab dem 1. Juli 2008 einen Energieausweis für ihr Gebäude vorlegen.
Für später errichtete Gebäude gilt dies ab dem 1. Januar 2009.
Bei Verkauf und Neuvermietung ohne Nachweis drohen Bußgelder bis zu 15.000,-- Euro
Begriff Energiepass und Energieausweis
Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) hatte den Prototyp eines bundeseinheitlichen Energieausweises unter der Bezeichnung Energiepass für Wohngebäude im Bestand entwickelt und diesen in einem Feldversuch bis Ende 2004 an fast 4000 Wohngebäuden getestet.
In der Energieeinsparverordnung 2007 (EnEV) wird für das öffentlich-rechtliche Zertifikat der Begriff Energieausweis verwendet und beschrieben. Der Begriff Energiepass ist damit
Bedeutungslos geworden.
Die Pflicht zur Vorlage des Ausweises ist, so die Verordnung, spätestens unverzüglich nach entsprechender Aufforderung zu erfüllen.
Ungeklärt ist, ob es für die Unverzüglichkeit (d.h. "ohne schuldhaftes Zögern") auch genügt, wenn man sich nach Aufforderung durch den potenziellen Vertragspartner zügig um einem solchen Ausweis bemüht und diesen nach Erhalt zügig vorlegt; dann müsste kein Ausweis im vorhinein besorgt werden. In einer Übergangsfrist bis 1. Oktober 2008 (weniger wie 5 WE und Baujahr bis 1977) bzw. 31. Dezember 2008 (mehr wie 4 WE und Baujahr nach 1977) besteht noch die Möglichkeit für alle Gebäudeeigentümer, sich einen preiswerten verbrauchsbasierten Energieausweis erstellen zu lassen. |