Mietkauf
Das Mietkaufkonzept basiert auf einem Vertrag bei dem der Mieter vom Vermieter/ Eigentümer das Recht eingeräumt bekommt, innerhalb einer bestimmten Frist durch einseitige Erklärung die gemietete Sache zu einem vorher bestimmten Preis unter Anrechnung der bis dahin geleisteten Tilgung käuflich zu erwerben.
Der Mieter erhält über 25 Jahre einen festen Mietzins von z.Zt. 4,5% und kann zwischen dem 2. Und 25. Jahr jederzeit durch Zahlung des ursprünglichen Kaufpreises von Abt.II des Grundbuches in Abt.I als Eigentümer wechseln. Er hat somit 25 Jahre Sicherheit und sein angespartes Kapital bleibt immer bei Ihm. Er kann mit Bausparen, Fondssparen usw. seine Tilgung vor nehmen.
beim Mietkauf
- 4 x Förderung mit einem Antrag möglich
- Zielkauf möglich – kein MUSS
- Klare Kostenstruktur über 25 Jahre
- Geringes Eigenkapital mit Förderung
- Keine Schufa-Auskunft notwendig
- Hohe Flexibilität geringes Risiko
- Keine Zinsverhandlungen mit Banken
- Als Mieter sich für Eigentum entscheiden
- Kein finanzieller Abstieg
Alternative bei Prolongation
Wie geht das? Ganz einfach!
Durch die Zeichnung von Genossenschaftsanteilen bei der Genobau errechnet sich eine Zielkaufsumme mit der maximalen Förderung für Sie. Ob Sie Kreditzinsen oder Zielzinsen bezahlen, ist ein erheblicher Unterschied.
Frei sein wie ein Mieter und dennoch alle Vorteile eines Eigentümers für sich vereinen.
4 mal staatliche Förderung machen es beim Mietkauf möglich
- Arbeitnehmersparzulage 9% auf maximal 470 Euro jährlich (VL / VWL)
- Arbeitnehmersparzulage 18% auf maximal 400 Euro jährlich (5.Vermögensbildungsgesetz)
- Wohnungsbauprämie 8,8% auf maximal 512 Euro jährlich
- Riesterförderung für Wohnungsbaugenossenschaft
Gerne klären wir mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch die Fördermöglichkeiten und Bedingungen zum Mietkauf.
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