Altersvorsorge
Die im Generationsvertrag geleistete Rente reicht nicht aus...
Der Generationenvertrag beruht auf dem Umlageverfahren
Dieses Finanzierungssystem der gesetzlichen Rentenversicherung ist so aufgebaut, dass die eingehenden Beiträge sofort an die Rentenbezieher ausgezahlt werden.
Heutige Arbeitnehmer vertrauen darauf, von den nachfolgenden Beitragszahlern ihre Rente zu erhalten. Doch wenn diese in Rente gehen, sieht die Situation wesentlich kritischer aus.
Durch die höhere Lebenserwartung und die geringere Geburtenrate stehen in Zukunft immer mehr Rentner immer weniger Beitragszahlern gegenüber.
Standen 1960 noch einem Rentner drei Beitragszahler gegenüber, sind es heute nur noch etwa zwei Beitragszahler je Rentner.
Bereits im Jahr 2030 ist zu erwarten, dass ein Arbeitnehmer mehr als einen Rentner finanzieren muss.
Erhält ein Rentner heute bei 45 Versicherungsjahren mit Durchschnittsverdienst noch etwa 70% seines letzten Nettogehalts, so zeichnet sich bis zum Jahr 2030 eine deutliche Senkung ab.
Folglich wird zwischen den Ruhestandsbezügen und dem letzten Nettogehalt ein erheblicher Unterschied bestehen. Was bedeutet diese Entwicklung für Ihr Einkommen im Alter?
Private Altersvorsorge ist heute unumgänglich geworden.
Denn die im Generationenvertrag finanzierte und geleistete Rente wird nicht ausreichen, den gewohnten Lebensstandard auch im Alter zu halten.
Eine breite Palette von Produkten der privaten Altersvorsorge und betrieblichen Altersvorsorge steht Ihnen zur Auswahl.
Gerade diese Vielfalt ermöglicht es Ihnen, individuell unter Berücksichtigung von Alter, Einkommen und Familienstand das für Sie sinnvollste Produkt auszuwählen.
Diese Informationen können eine individuelle Beratung nicht ersetzen.
Änderungen 2005
Das Steuerprivileg für Kapitallebensversicherungen wird abgeschwächt. Künftig werden die Erträge von Kapitallebensversicherungen zur Hälfte besteuert, wenn der Vertrag eine Laufzeit von mindestens zwölf Jahren hat und die Auszahlung erst nach Vollendung des 60. Lebensjahres erfolgt (bisher galt in diesem Fall die Steuerfreiheit der Erträge). Die Regelung gilt nur für Neuverträge, die ab dem Jahr 2005 abgeschlossen werden. Altverträge sind davon nicht betroffen.
Berechtigte müssen nicht mehr jährlich einen neuen Zulageantrag stellen. Sie können ihre Anbieter bevollmächtigen, für sie den Zulageantrag auf elektronischem Wege zu stellen – auch noch für die vergangenen Beitragsjahre 2003 und 2004. Eine entsprechende Bevollmächtigung des Anbieters kann bereits bei Vertragsabschluss erteilt werden und gilt bis auf Widerruf. Die Zahl der Kriterien, die eine „Riester-Rente“ erfüllen muss, damit sie staatlich gefördert werden kann, ist von elf auf fünf verringert worden. Unter anderem ist nun eine Einmalauszahlung in Höhe von 30 Prozent des Kapitals gesetzlich zugelassen. Dadurch gewinnen die Riesterprodukte an Flexibilität und Attraktivität.
Änderungen bei der betrieblichen Altersvorsorge
Durch die Einführung der nachgelagerten Besteuerung wird das System der betrieblichen Altersversorgung insgesamt einfacher, vergleichbarer und damit anwenderfreundlicher.
So sind nunmehr auch die Beiträge für eine Direktversicherung voll steuerbefreit, wie das bereits vorher bei Zahlungen an eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds der Fall war. Diese neue Möglichkeit kommt vor allem Kleinbetrieben entgegen. Ab dem 1. Januar 2005 können 4.296 Euro für die betriebliche Altersvorsorge steuerfrei eingesetzt werden.
Mit dem Alterseinkünftegesetz sind die Mitnahmemöglichkeiten erworbener Betriebsrentenanwartschaften bei einem Arbeitgeberwechsel (die so genannte Portabilität) erheblich verbessert worden. In bestimmten Grenzen hat der Arbeitnehmer beim Arbeitgeberwechsel zudem das Recht, das für ihn gebildete Kapital in die Versorgungseinrichtung des neuen Arbeitgebers mitzunehmen. Auch für die Arbeitgeber enthält diese Regelung Vorteile, denn sie müssen nicht mehr Kleinstrenten für viele nur kurze Zeit bei ihnen beschäftigte Mitarbeiter verwalten. Die betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung setzt voraus, dass auch tatsächlich Entgelt gezahlt wird. Während der Elternzeit oder des Krankengeldbezuges ist das nicht der Fall. Beschäftigte haben deshalb ab 2005 das Recht, während dieser Zeiten eigene Beiträge zum Aufbau ihrer Betriebsrente zu leisten. Diese neuen Regelungen kommen besonders Frauen zugute, da die Elternzeit weit überwiegend von ihnen in Anspruch genommen wird.
Banksparplan.
Reine Aktienfonds, die erfahrungsgemäß langfristig die besten Renditeaussichten bieten, fallen als Riester-gefördertes Vorsorgeprodukt weg. Damit die Vorsorgesparer dennoch die Renditechancen der Aktienanlage nutzen können, haben die Fondsgesellschaften neuartige Mischprodukte aus Anleihen und Aktien entwickelt.
So kombinieren manche Gesellschaften die sichere Geldanlage in Rentenfonds, die das strenge Kriterium des Kapitalerhalts erfüllen, mit einem ausgesuchten Aktieninvestment. Andere Anbieter planen die Überschussanteile aus einer Rentenversicherung, die den Kapitalerhalt.
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